Schnapsidee von Widmer-Schlumpf soll wohl vom eigentlichen Kern des Falls Polanski ablenken
Mittwoch, Juli 21st, 2010Wenn ein Ausländer in der Schweiz ein Haus kaufen will, soll künftig geprüft werden, ob er international gesucht wird, meldet die Handelszeitung und schreibt weiter:
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf habe das Bundesamt für Justiz beauftragt, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzubereiten, sagte Sprecher Guido Balmer am Donnerstag auf Anfrage.
Was ist denn das jetzt für eine Schnapsidee?
Warum nicht auch eine Fahndungsregisterprüfung, der in der Schweiz andere Sachwerte kaufen will? Z. B. Aktien, Firmenbeteiligungen oder Edelmetalle? Wieso nur für Häuser, wenn es nach Widmer-Schlumpf geht?

Wer in der Schweiz Eigentum erwerben will, dessen Strafregisterauszug soll kontrolliert werden? Wie soll diese Widmer-Schlumpf-Idee funktionieren?
Oder warum nicht gleich eine Fahndungsregisteprüfung für jemanden, der eine Firma gründen will? Dann dürften aber einige Firmen schließen, wenn alle Firmen, an denen irgendwelche von den USA gesuchten Potentaten beteiligt sind, nicht mehr zugelassen werden sollen.
Und was ist mit den Alt-Besitzern von Liegenschaften? Müssen die ihre Häuser rückwirkend wieder verkaufen?
Oder was ist mit Firmen, denen Immobilien gehören und an denen dann gesuchte Leute direkt oder indirekt beteiligt sind?
Wie will Widmer-Schlumpf das bitte umsetzen?
Es ist wohl naheliegend bis offensichtlich, daß dieser Sturm im Wasserglas, der nie umsetzbar sein wird, vom eigentlichen Problem des Falls Roman Polanski ablenken soll. Die ungeklärte Frage, warum Widmer-Schlumpf erst so massiv übereifrig war und jetzt von Sonderregelungen von Roman Polanski die Rede ist.
Und was ist überhaupt mit Fällen, bei denen – wie nach Widmer-Schlumpfs aktueller Ansicht im Fall Roman Polanski – gar kein Auslieferungsgrund trotz Internationalem Fahndungsbefehl besteht? Dürfen die dann ein Haus und andere Werte in der Schweiz kaufen oder nicht?
Darf ein chinesischer Dissident noch kaufen? Oder was ist mit Fällen wie Marc Rich, der in der Schweiz Milliarden investierte und auch mit internationalem Haftbefehl (Jahrzehnte später von den USA aufgehoben) gesucht wurde?
Was für eine Schnapsidee!

Am 13. Mai lehnte Washington das Gesuch aus Bern dennoch ab. Ein eigentlich folgerichtiger Entscheid, hatte Richter Espinoza doch drei Tage zuvor den Anwälten von Polanski das Gleiche beschieden. Polanski müsse schon selber in Los Angeles auftauchen, bevor das Protokoll öffentlich gemacht werde, sagte der Richter.