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Hat Widmer-Schlumpf Recht? Ist die Ausschaffungsinitiative bei Rasern zu lasch?

Widmer-Schlumpf war zu ihren SVP-Zeiten in Graubünden als Hardlinerin bekannt. So setzte sie in Graubünden unter ihrer Regierung das mit Abstand schärfste kantonale Asylgesetz der Schweiz durch. Insofern verwundert es auch nicht, daß die Roten mit Widmer-Schlumpf nicht richtig grün werden.

Aktuell bemängelt Eveline Widmer-Schlumpf, die SVP-Ausschaffungsinitiative sei “unlogisch”.

Grund dafür sei unter anderem, daß Raser nach Darstellung Widmer-Schlumpfs angeblich nicht ausgeschafft werden können.  Beim SVP-Vorschlag würden Raser nicht ausgewiesen, zitiert der linksgerichtete Tagesanzeiger die Behauptung Widmer-Schlumpf gestern.

Hat Eveline Widmer-Schlumpf, ehemalige bündner SVP-Hardlinerin recht? Ist die SVP-Ausschaffungsinitiative bei gewalttätigen und aggressiven Rasern zu lasch? (Symbolbild: Polizeibericht.ch)

Die SVP selbst bestreitet dies und meint, daß die Ausschaffungsinitiative in diesem Punkt scharf genug ist.

SVP-Nationalrat Luzi Stamm entgegnet: Es stimme nicht, daß die SVP die Raser nicht ausschaffen wolle.

Damit auch fahrlässig tötende Raser ausgewiesen werden, so wie Widmer-Schlumpf es wünscht, müßte das nur in einem Gesetz formuliert werden.

Die SVP betont daher die Tatsache, das Parlament könne jederzeit weitere Delikte benennen, die zur Ausweisung führen. Selbst Widmer-Schlumpf muß hier zugeben: “Das wäre möglich.”

Vermutlich aber hat Widmer-Schlumpf dennoch recht und die SVP-Ausschaffungsinitiative ist tatsächlich extrem lasch. Allerdings aus einem anderen Grund:

Denn die Ausschaffung soll nicht dauerhaft, sondern nur für einen Zeitraum von 5 bis 15 Jahren gelten.

Bei der Praxis der Schweizer Richter, sich am unteren Strafmaß zu orientieren, werden also die Personen, die so schwere Straftaten begangen haben, daß sie ausgeschafft werden müssen, in der Regel nach 5 Jahren wieder zurück in die Schweiz kommen.

Leider ist der Gegenvorschlag hier keineswegs besser, sondern im Gegenteil

Die SVP-Ausschaffungsinitiative im Wortlaut (kursiv):

Eidgenössische Volksinitiative ‘für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)’

Die Volksinitiative lautet:

I

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 121 Abs. 3-6 (neu)

3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:

wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder

missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.

4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.

5 Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 – 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.

6 Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen.

II

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 8 (neu)

8. Übergangsbestimmung zu Art. 121

(Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern)

Der Gesetzgeber hat innert fünf Jahren seit Annahme von Artikel 121 Absätze 3-6 durch Volk und Stände die Tatbestände nach Artikel 121 Absatz 3 zu definieren und zu ergänzen und die Strafbestimmungen bezüglich illegaler Einreise nach Artikel 121 Absatz 6 zu erlassen.

(nachzulesen auf: http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis357t.html)

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Erschreckend und perfide: Ausschaffungsinitiative torpediert

Handschellen Kp. SO

Unfaßbar: Mit dem perfiden Gegenvorschlag würden nicht mehr, sondern sogar weniger kriminelle Ausländer ausgeschafft: Sowohl Widmer-Schlumpf als auch ihr EJPD verschweigen das.

Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit»

Noch glauben Bürgerinnen und Bürger an die Fairneß ihrer Landesregierung und der Bundesverwaltung, wenn ihnen Abstimmungs-Büchlein vorgelegt werden. Der Gegenvorschlag des Bundes zur Ausschaffungs-Initiative der SVP läßt elementare Fairness allerdings vermissen. Er kann nicht anders denn als perfides Täuschungs-Machwerk bezeichnet werden.

Doppel perfid ist dieser Gegenvorschlag, weil bisher weder die Vorsteherin des EJPD, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, oder das ihr unterstellte Bundesamt für Justiz noch die ständerätlichen Erfinder dieses Gegenentwurfs die Bevölkerung über die juristische Tragweite der mit dem Gegenvorschlag vorgelegten Bestimmungen orientiert haben.

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